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Seit dem 01. Oktober 2009 sind alle stationären
Rehabi- litationseinrichtungen
gemäß der Vereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
(BAR) nach § 20 Abs. 2a SGB IX gesetzlich dazu verpflichtet, die Einführung und
Weiterentwicklung eines von der BAR anerkannten rehabilitationsspezifischen
Qualitätsmanagement-Verfahrens im Abstand von jeweils drei Jahren nachzuweisen. Alle
stationären Rehabilitationseinrichtungen müssen erstmals bis spätestens zum
30. September 2012 ein von der BAR anerkanntes und gültiges Qualitätsmanagement-Verfahren
vorweisen, andernfalls wird ihnen laut BAR-Vereinbarung der Versorgungsvertrag gekündigt.
Das Gütesiegel "Medizinische Rehabilitation in geprüfter Qualität" der
Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH) und des Verbandes der Privatkliniken
in Schleswig-Holstein e.V. (VPKSH) wurde im Oktober 2010 von der BAR offiziell als ein solches
rehabilitationsspezifisches Qualitätsmanagement-Verfahren anerkannt. Reha-Kliniken, die
sich künftig diesem Verfahren anschließen, erfüllen damit ihre gesetzlich normierte Zertifizierungspflicht.
Seit Anfang 2010 ist eine unabhängige akkreditierte Zertifizierungsstelle, die DIOcert GmbH mit
Sitz in Mainz, in den Zertifizierungsprozeß eingebunden und nimmt als "Unabhängiger Dritter" die eigentliche
Begutachtung und Prüfung des Qualitätsmanagement-Systems der einzelnen Reha-Klinik vor.
Nach der Erstzertifizierung haben die stationären
Rehabi- litationseinrichtungen spätestens innerhalb von
jeweils drei Jahren eine Re-Zertifizierung nachzuweisen, um das Zertifikat um weitere 3 Jahre zu verlängern.
Alle bundesweit zertifizierten Reha-Kliniken werden von BAR auf ihrer
Internetseite
veröffentlicht.
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