Reha im Norden - Das Gütesiegel

Seit dem 01. Oktober 2009 sind alle stationären Rehabi- litationseinrichtungen gemäß der Vereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) nach § 20 Abs. 2a SGB IX gesetzlich dazu verpflichtet, die Einführung und Weiterentwicklung eines von der BAR anerkannten rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement-Verfahrens im Abstand von jeweils drei Jahren nachzuweisen. Alle stationären Rehabilitationseinrichtungen müssen erstmals bis spätestens zum 30. September 2012 ein von der BAR anerkanntes und gültiges Qualitätsmanagement-Verfahren vorweisen, andernfalls wird ihnen laut BAR-Vereinbarung der Versorgungsvertrag gekündigt.

Das Gütesiegel "Medizinische Rehabilitation in geprüfter Qualität" der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH) und des Verbandes der Privatkliniken in Schleswig-Holstein e.V. (VPKSH) wurde im Oktober 2010 von der BAR offiziell als ein solches rehabilitationsspezifisches Qualitätsmanagement-Verfahren anerkannt. Reha-Kliniken, die sich künftig diesem Verfahren anschließen, erfüllen damit ihre gesetzlich normierte Zertifizierungspflicht.

Seit Anfang 2010 ist eine unabhängige akkreditierte Zertifizierungsstelle, die DIOcert GmbH mit Sitz in Mainz, in den Zertifizierungsprozeß eingebunden und nimmt als "Unabhängiger Dritter" die eigentliche Begutachtung und Prüfung des Qualitätsmanagement-Systems der einzelnen Reha-Klinik vor.

Nach der Erstzertifizierung haben die stationären Rehabi- litationseinrichtungen spätestens innerhalb von jeweils drei Jahren eine Re-Zertifizierung nachzuweisen, um das Zertifikat um weitere 3 Jahre zu verlängern.

Alle bundesweit zertifizierten Reha-Kliniken werden von BAR auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

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Urkunde (Beispiel)

Gütesiegel