Maßnahmen und Leistungen im Überblick

Vorsorge

Sorgen Sie verantwortungsbewußt vor, bevor Sie wirklich krank werden. Denn Vorsorgeleistungen dienen der Verhinderung chronischer Krank-heiten und Behinderungen bzw. sollen deren Fortschreiten entgegen wirken. Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen können Sie je nach Bedarf in Absprache mit Ihrem Arzt in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, so daß Sie auch schon bei einer drohenden Erkrankung frühestmöglich umfassende rehabilitative Maßnahmen erhalten können. Denn je frühzeitiger Sie eine Reha-Maßnahme beantragen und durchführen, desto besser kann Ihnen geholfen werden. Normalerweise dauert eine Rehabilitations-Maßnahme 3 Wochen, bei medizinischer Notwendigkeit kann die Maßnahme auch verlängert werden. Nach 4 Jahren - bzw. wenn medizinisch indiziert auch vor Ablauf der Vier-Jahresfrist - kann erneut eine Reha-Maßnahme  beantragt werden.


Reha (stationär/ ambulant)

Während die Vorsorge oder die Kur einen vorbeugenden Charakter hat, steht bei der Rehabilitation die "Arbeit an der Krankheit" im Vordergrund. Dabei kommt es wesentlich auf Ihre Motivation und Ihre Mitarbeit zur Überwindung der Krankheit an. Solche Rehabilitationsleistungen können stationär oder ambulant erbracht werden. Der Vorteil der stationären Rehabilitation für Sie ist, daß Sie die notwendigen medizinischen Behandlungen / Anwendungen frei von Ihren Alltagsbelastungen in speziellen Rehabilitationskliniken und alle unter einem Dach erhalten. Sie haben keine täglichen langen Anfahrtswege, können sich voll auf die Behandlung konzentrieren und ohne anderweitige Verpflichtungen aktiv an Ihrer Genesung mitarbeiten. Ein individueller Therapieplan ohne Wartezeiten zwischen den einzelnen Behandlungen wird für jeden Patienten erstellt. Großer Vorteil einer stationären Maßnahme ist auch die ständige Anwesenheit eines Arztes. Dieser kann den Therapieplan an individuelle Gegebenheiten sofort anpassen.

Bei einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme müssen Sie zu Rehabilitationseinrichtungen mit entsprechender Zulassung zur ambulanten Rehabilitation oder zu sogenannten ambulanten Reha-Zentren fahren. Sie wird eingesetzt, wenn ein stationärer Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik nicht erforderlich oder möglich ist. Die ambulante Rehabilitation wird entsprechend wohnortnah durchgeführt. Dadurch bietet sie den Ärzten insbesondere die Möglichkeit, auch das soziale und berufliche Umfeld der Patienten konsequent mit einzubeziehen.

Die Therapiezeiten betragen in der Regel 4 bis 6 Stunden an 5 bis 6 Tagen in der Woche. In geeigneten Fällen können die Zeiten auch verkürzt werden, z.B. bei berufsbegleitenden Maßnahmen.


Anschlußheilbehandlung (AHB)

Eine Anschlußheilbehandlung ermöglicht Ihnen den nahtlosen Übergang von einer Krankenhausbehandlung (OP) oder schweren Erkrankung zur Rehabilitation. Anschlußheilbehandlungen beginnen spätestens 14 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt und stellen somit den möglichst frühzeitigen Beginn der Rehabilitation sicher. Ziel einer AHB ist es, daß Sie krankheitsbedingt verloren gegangene Funktionen und Fähigkeiten wiedererlangen und Ihre körperliche Leistungsfähigkeit wiederherstellen bzw. Funktionseinschränkungen so gut wie möglich ausgleichen.

Eine wichtige  Vorraussetzung für die AHB ist: Sie ist erst nach Abschluß der akuten Krankheitsphase möglich. Dies schließt die Fähigkeit des Patienten ein, sich weitgehend selbst zu versorgen (z.B. Körperpflege).

Liegen Sie mit einer Erkrankung, die eine AHB erfordert, in einer Klinik, wird Sie Ihr Krankenhausarzt auf diese Möglichkeit ansprechen und die Maßnahme einleiten. Sie dauert ca. 3 Wochen. Bei medizinischer Not- wendigkeit ist eine Verlängerung möglich.

Die endgültige Prüfung der Zuständigkeit des Kostenträgers für die Anschlußheilbehandlung erfolgt erst mit Eingang der entsprechenden Antragsunterlagen, die zum Teil das Krankenhaus, aber auch erst in der Rehabilitationseinrichtung vollständig ausgefüllt werden.

Sind Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert, können Sie nicht direkt vom Krankenhaus zur AHB-Rehabilitationseinrichtung verlegt werden, sondern müssen vorher einen Antrag auf eine Anschlußgesund-heitsmaßnahme (AGM) bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Anschlußrehabilitation (AR)

Gerade hinsichtlich der Kostenübernahmen gibt es jetzt für Sie mehr Sicherheit, denn die Krankenkassen haben das Schnelleinweisungs-verfahren für Anschlußrehabilitationen (AR-Verfahren) ins Leben gerufen. Dabei übernimmt der Rentenversicherungsträger für Sie die Einweisung vom Krankenhaus in eine geeignete Rehaklinik. So ist die Zuständigkeit der Kostenübernahme bereits vor Antritt der Maßnahme geprüft. Der Kostenträger nimmt in Absprache mit Ihnen die Auswahl einer geeigneten Rehaklinik vor und koordiniert alle notwendigen Termine. Dabei soll die Anschlußrehabilitation ebenfalls im unmittelbaren, möglichst engen zeitlichen Anschluß an eine Akutbehandlung im Krankenhaus stehen.

Ziel ist es, daß Sie die Belastungen des Alltags bzw. des Berufslebens wieder meistern, Ihre Leistungsfähigkeit und Lebensqualität weitestgehend zurückerlangen und krankheitsbedingte Funktions- störungen behoben bzw. bestmöglich kompensiert werden. Auch eine Anschlußrehabilitation dauert in der Regel 3 Wochen, bei medizinischer Notwendigkeit ist eine Verlängerung möglich.

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Glossar

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