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Vorsorge
Sorgen Sie verantwortungsbewußt vor, bevor
Sie wirklich krank werden. Denn Vorsorgeleistungen dienen der Verhinderung
chronischer Krank-heiten und Behinderungen bzw. sollen deren Fortschreiten
entgegen wirken. Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen können Sie
je nach Bedarf in Absprache mit Ihrem Arzt in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber
hat ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, so daß Sie auch schon bei einer
drohenden Erkrankung frühestmöglich umfassende rehabilitative Maßnahmen
erhalten können. Denn je frühzeitiger Sie eine Reha-Maßnahme
beantragen und durchführen,
desto besser kann Ihnen geholfen werden. Normalerweise dauert eine
Rehabilitations-Maßnahme 3 Wochen, bei medizinischer Notwendigkeit kann
die Maßnahme auch verlängert werden. Nach 4 Jahren - bzw. wenn
medizinisch indiziert auch vor Ablauf der Vier-Jahresfrist - kann erneut
eine Reha-Maßnahme beantragt werden.
Reha (stationär/ ambulant)
Während die Vorsorge
oder die Kur einen vorbeugenden Charakter hat, steht bei der Rehabilitation
die "Arbeit an der Krankheit" im Vordergrund. Dabei kommt es wesentlich
auf Ihre Motivation und Ihre Mitarbeit zur Überwindung der Krankheit an. Solche
Rehabilitationsleistungen können stationär oder ambulant erbracht werden.
Der Vorteil der stationären Rehabilitation für Sie ist, daß Sie die notwendigen
medizinischen Behandlungen / Anwendungen frei von Ihren Alltagsbelastungen in speziellen Rehabilitationskliniken
und alle unter einem Dach erhalten. Sie haben keine täglichen langen Anfahrtswege,
können sich voll auf die Behandlung konzentrieren und ohne anderweitige
Verpflichtungen aktiv an Ihrer Genesung mitarbeiten. Ein individueller Therapieplan
ohne Wartezeiten zwischen den einzelnen Behandlungen wird für jeden Patienten
erstellt. Großer Vorteil einer stationären Maßnahme ist auch die ständige
Anwesenheit eines Arztes. Dieser kann den Therapieplan an individuelle Gegebenheiten
sofort anpassen.
Bei einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme müssen Sie zu
Rehabilitationseinrichtungen mit entsprechender Zulassung zur ambulanten Rehabilitation oder zu sogenannten
ambulanten Reha-Zentren fahren. Sie wird eingesetzt, wenn ein stationärer
Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik nicht erforderlich oder möglich
ist. Die ambulante Rehabilitation wird entsprechend wohnortnah durchgeführt.
Dadurch bietet sie den Ärzten insbesondere die Möglichkeit, auch das soziale
und berufliche Umfeld der Patienten konsequent mit einzubeziehen.
Die Therapiezeiten betragen in der Regel 4 bis 6 Stunden an 5 bis 6
Tagen in der Woche. In geeigneten Fällen können die Zeiten auch verkürzt werden, z.B. bei berufsbegleitenden
Maßnahmen.
Anschlußheilbehandlung (AHB)
Eine Anschlußheilbehandlung ermöglicht
Ihnen den nahtlosen Übergang von einer Krankenhausbehandlung (OP) oder
schweren Erkrankung zur Rehabilitation.
Anschlußheilbehandlungen beginnen spätestens 14 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt
und stellen somit den möglichst frühzeitigen Beginn der Rehabilitation sicher.
Ziel einer AHB ist es, daß Sie krankheitsbedingt verloren gegangene Funktionen
und Fähigkeiten wiedererlangen und Ihre körperliche Leistungsfähigkeit wiederherstellen
bzw. Funktionseinschränkungen so gut wie möglich ausgleichen.
Eine wichtige Vorraussetzung für die AHB ist: Sie ist erst nach
Abschluß der akuten Krankheitsphase möglich. Dies schließt die
Fähigkeit des Patienten ein, sich weitgehend selbst zu versorgen (z.B.
Körperpflege).
Liegen Sie
mit einer Erkrankung, die eine AHB erfordert, in einer Klinik, wird Sie
Ihr Krankenhausarzt auf diese Möglichkeit ansprechen und die Maßnahme einleiten.
Sie dauert ca. 3 Wochen. Bei medizinischer Not- wendigkeit ist eine Verlängerung
möglich.
Die endgültige Prüfung der Zuständigkeit des Kostenträgers für die
Anschlußheilbehandlung erfolgt erst mit Eingang der entsprechenden
Antragsunterlagen,
die zum Teil das Krankenhaus, aber auch erst in der Rehabilitationseinrichtung
vollständig ausgefüllt werden.
Sind Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert, können Sie nicht
direkt vom Krankenhaus zur AHB-Rehabilitationseinrichtung verlegt
werden, sondern müssen vorher einen Antrag auf eine Anschlußgesund-heitsmaßnahme
(AGM) bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Anschlußrehabilitation (AR)
Gerade hinsichtlich
der Kostenübernahmen gibt es jetzt für Sie mehr Sicherheit, denn die Krankenkassen
haben das Schnelleinweisungs-verfahren für Anschlußrehabilitationen (AR-Verfahren)
ins Leben
gerufen. Dabei übernimmt der Rentenversicherungsträger für Sie die Einweisung
vom Krankenhaus in eine geeignete Rehaklinik. So ist die Zuständigkeit der
Kostenübernahme bereits vor Antritt der Maßnahme geprüft. Der Kostenträger
nimmt in Absprache mit Ihnen die Auswahl einer geeigneten Rehaklinik vor
und koordiniert alle notwendigen Termine. Dabei soll die Anschlußrehabilitation
ebenfalls im unmittelbaren, möglichst engen zeitlichen Anschluß an eine
Akutbehandlung im Krankenhaus stehen.
Ziel ist es, daß Sie die Belastungen
des Alltags bzw. des Berufslebens wieder meistern, Ihre Leistungsfähigkeit
und Lebensqualität weitestgehend zurückerlangen und krankheitsbedingte
Funktions- störungen
behoben bzw. bestmöglich kompensiert werden. Auch eine
Anschlußrehabilitation dauert in der Regel 3 Wochen, bei medizinischer
Notwendigkeit ist eine Verlängerung möglich.
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