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Ihr Arzt oder Ihre Krankenkasse werden es Ihnen bestätigen. Sie haben einen
Anspruch auf Rehabilitation. Der Gesetzgeber hat sogar die Voraussetzung
geschaffen, daß schon bei einer drohenden Erkrankung frühestmöglich umfassende
rehabilitative Maßnahmen eingeleitet werden können. Denn
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für Sie bedeutet es einen Weg zu "mehr Gesundheit",
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Ihre Familie, Ihr Arbeitgeber und Ihre Kollegen profitieren
ebenfalls
von Ihrer verbesserten Leistungsfähigkeit und
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auch für die Gesellschaft hat Ihre Reha-Maßnahme einen
positiven Effekt.
Denn mit der Durchführung einer Reha-Maßnahme ver-meiden Sie möglicherweise eine Frühverrentung oder Pflege-bedürftigkeit
oder zögern sie hinaus. Damit können die Sozialleistungsträger Kosten
sparen.
Anspruch auf Rehabilitationsleistungen haben Sie, wenn
Sie die nachfolgenden persönlichen und versicherungsrechtlichen Vorausset-zungen erfüllen:
Persönliche Voraussetzungen
Sie haben Anspruch auf Reha-Maßnahmen, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit
wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung
erheblich gefährdet oder gemindert ist.
Ziel dieser Leistungen ist es
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können für Sie erbracht
werden, wenn Sie bei Antragsstellung
- eine Wartezeit (Beitrags- und Ersatzzeiten) von 15 Jahren
erfüllen oder
- in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte
Beschäftigung oder Tätigkeit haben bzw. zur Rentenversicherung
gezahlt haben oder
- eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen
oder
- eine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer
Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit nachweisen können oder
- Anspruch auf große Witwen- bzw. Witwerrente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit besitzen.
Ihr Wunsch- und Wahlrecht
Das Sozialgesetzbuch sichert Ihnen nach § 9 SGB IX ein
Mitspracherecht bei der Entscheidung über Leistungen und bei der Ausführung
der Leistungen zu. Der Kostenträger sollte nach Möglichkeit Ihre berechtigten
Wünsche berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere Ihre persönliche Lebenssituation,
Alter, Geschlecht, Ihre Familie sowie Ihre religiösen und weltanschaulichen
Bedürfnisse. Sachleistungen, die nicht in Rehabilitationseinrichtungen auszuführen
sind, können Sie auf Antrag als Geldleistungen erhalten.
Mit der Gewährung dieses Wahlrechts soll garantiert werden,
daß Sie auch während der Reha-Maßnahme möglichst viel Raum zur eigen-verantwortlichen
Gestaltung Ihrer Lebensumstände haben und Ihre Selbstbestimmung gefördert
wird. Damit der Kostenträger aber auch auf Ihre Wünsche eingehen kann, ist
es wichtig, daß Sie möglichst frührzeitig mit ihm Kontakt aufnehmen.
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